Kurse zur Geburtsvorbereitung durch die Hebamme, werden von der Krankenkasse grundsätzlich übernommen. Die Kursstunden der schwangeren Kursteilnehmerin, bei denen diese anwesend war, werden nach dem Hebammenhilfevertrag (Gebührenverordnung nach §134a SGB V) mit der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse der Frau abgerechnet und somit von dieser gezahlt.

Der Platz ist dann gesichert, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt wurde und nach Versendung einer Bestätigungsemail von der Hebamme (ggf. im Spam-Ordner schauen).

Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme, die in Anspruch genommenen Kursstunden direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab.

Bei privat Versicherten ist der gesamte Rechnungsbetrag zu überweisen. Sie erhalten eine Rechnung über die anwesenden Stunden und reichen diese zur Erstattung bei der Krankenkasse ein.

Versäumt die KursteilnehmerInn einzelne Stunden, behält die Hebamme den Gebührenanspruch, unabhängig davon, aus welchen Gründen die KursteilnehmeInn nicht teilgenommen hat.

Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Gebührenverordnung nach §134a SGB V.

Dies bedeutet, dass bei Nichtteilnahme der Betrag, den die Hebamme sonst von der Krankenkasse erhalten würde, der TeilnehmerIn privat in Rechnung gestellt wird.

Eine Abmeldung, sowohl bei einzelnen Stunden oder für den gesamten Kurs, ist eine Abmeldung in Schriftform (per E-Mail) erforderlich.

Wenn die KursteilnehmerInn den Geburtsvorbereitungskurs nicht antreten kann, muss dies 30 Tage vor Kursbeginn der Hebamme mitgeteilt werden, um somit den Platz anderweitig besetzen zu können.

Bei Abmeldung bis 30 Tage vor Kursbeginn erfolgt keine Berechnung der Kosten, bei Abmeldung bis 14 Tage vor Kursbeginn fallen 50% des oben genannten Betrages an und bei späterer Abmeldung wird der Betrag in voller Höhe berechnet. Kann der Platz auch kurzfristig noch anders vergeben werden, fallen keine Kosten kann.

Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf (v.a. bei Krankheit) kurzfristig abzusagen und auf einen neuen Termin zu verlegen. Auch die Abwesenheit bei der Ersatzstunde kann nicht erstattet werden.

Darüber hinaus behält sich die Hebamme vor, den Kurs bei Notwendigkeit (Pandemie, Krankheit) ggf. digital/ in Kombination (online und präsent) anzubieten. Eine Anmeldung ist zu allen Formen verbindlich.

 

Freiburg 2023